"Die Untere Landschaftsbehörde Düsseldorf mahnt Gartenbesitzer, die noch Hecken oder Gebüsch zurückschneiden möchten, zur Eile. Am 28. Februar endet die Zeit des Gehölzschnittes.
Dabei wird Gartenbesitzern das Roden, Abschneiden oder Zerstören von Hecken und Gebüsch untersagt, weil dadurch brütende Vögel gestört werden könnten. Das Verbot gilt vom 1. März bis zum 30. September."